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Grenzen der Automatik

Was eine automatische Barrierefreiheitsprüfung findet – und was nicht

Nur 3 von 55 WCAG-Kriterien lassen sich weitgehend automatisch prüfen. Was Scanner zuverlässig finden, wo sie raten und was ein Mensch prüfen muss.

Stand: · keine Rechtsberatung

„BFSG-Check in 30 Sekunden“, „Website kostenlos auf Barrierefreiheit testen“: Solche Angebote gibt es viele, und sie sind nicht nutzlos. Sie finden in kurzer Zeit eine Menge echter Fehler. Was sie selten dazusagen: Ein großer Teil dessen, was eine Website barrierefrei macht, lässt sich von einer Maschine gar nicht beurteilen. Wer ein grünes Ergebnis als „fertig“ liest, hat sich in falscher Sicherheit gewiegt.

3, 25, 27: die Zahlen

WCAG 2.2 zählt auf den Stufen A und AA 55 Erfolgskriterien. Wir haben jedes davon danach eingeordnet, wie viel eine automatische Prüfung – axe-core plus eigene Messungen – davon tatsächlich abdeckt:

Das ist unsere Einordnung, keine Norm. Andere Werkzeuge ziehen die Grenze etwas anders. An der Größenordnung ändert das nichts: Nur bei 3 von 55 Kriterien reicht die Maschine allein.

Was „teilweise“ bedeutet

Bei den meisten Kriterien prüft die Maschine die Form, aber nicht den Inhalt: ob etwas da ist, nicht ob es stimmt. Was dann noch ein Mensch ansehen muss, zeigen diese Beispiele:

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt

Prüfen Sie, ob jeder Alternativtext den Zweck des Bildes tatsächlich wiedergibt. Ob ein alt-Attribut vorhanden ist, kann die Automatik sehen - ob „grafik1.jpg“ darin steht, ebenfalls, aber nicht, ob „Team beim Sommerfest“ zutrifft.

2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Lassen Sie sich die Linkliste eines Screenreaders vorlesen. Ist bei jedem Link ohne umgebenden Text klar, wohin er führt?

4.1.2 Name, Rolle, Wert

Prüfen Sie eigene Steuerelemente mit einem Screenreader: Werden Name, Rolle und aktueller Zustand angesagt, und ändern sich Zustände hörbar?

1.4.10 Reflow

Bei 320 Pixeln Breite (400 Prozent Zoom) darf kein horizontales Scrollen nötig sein - außer bei Tabellen, Karten und Diagrammen. Diese Prüfdimension läuft automatisch mit.

Was eine Maschine gar nicht prüfen kann

Bei 27 Kriterien fehlt der Maschine schlicht der Messpunkt. Ob sich ein Videoplayer mit der Tastatur wieder verlassen lässt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist, ob ein Video Untertitel hat, die zum Ton passen – das zeigt sich nur, wenn jemand es ausprobiert:

2.1.2 Keine Tastaturfalle

Tabben Sie in jedes eingebettete Element und wieder heraus - Videoplayer, Karten, Dialoge, iframes. Nirgends darf der Fokus feststecken.

3.3.1 Fehlererkennung

Senden Sie Formulare fehlerhaft ab. Wird der Fehler in Textform benannt und das betroffene Feld eindeutig bezeichnet?

2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum)

Neu in WCAG 2.2. Das fokussierte Element darf nicht vollständig von Sticky-Kopfzeilen, Cookie-Bannern oder Chat-Fenstern verdeckt werden.

1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)

Jedes aufgezeichnete Video mit Ton braucht Untertitel. Prüfen Sie Vorhandensein, Synchronität und ob sie korrekt und nicht automatisch generiert unbrauchbar sind.

Wofür die Automatik trotzdem unverzichtbar ist

Die Grenzen sind kein Argument gegen automatische Prüfung. Sie sind ein Argument dafür, sie richtig einzusetzen. Eine Maschine ist dort stark, wo ein Mensch schwach ist:

  • Menge. Sie prüft jede Seitenvorlage, jede Woche, ohne müde zu werden. Ein fehlendes Formularlabel auf 400 Produktseiten findet sie in Minuten.
  • Blickwinkel. Kontraste im Dunkelmodus, Umbruch bei 400 % Zoom, Zielgrößen auf dem Telefon – Dinge, die bei einer Prüfung am Schreibtisch leicht untergehen.
  • Rückfälle. Nach einem Update, einem neuen Theme oder einem neuen Plugin kommen behobene Fehler zurück. Das fällt nur auf, wenn regelmäßig geprüft und mit dem letzten Stand verglichen wird.
  • Reihenfolge. Sie sagt, wo es am meisten brennt, damit die knappe Zeit für die Prüfung von Hand dort landet, wo nur ein Mensch weiterkommt.

Was ein Mensch prüfen muss

Für die Prüfung von Hand braucht es keine Fachausbildung, aber Zeit und Sorgfalt. Das Minimum für jede Website, die unter das BFSG fällt:

  1. Nur mit der Tastatur durch die wichtigsten Abläufe: Cookie-Banner, Navigation, Suche, Formular, Warenkorb, Kasse. Ist der Fokus immer sichtbar? Kommt man überall hin und wieder heraus?
  2. Mit 400 % Zoom (oder einem Fenster von 320 Pixeln Breite) dieselben Abläufe. Muss man seitwärts scrollen? Verschwinden Knöpfe?
  3. Mit einem Screenreader – VoiceOver auf dem Mac oder iPhone, NVDA unter Windows – eine Seite von oben nach unten. Ergibt das Vorgelesene einen Sinn?
  4. Die Inhalte: Alternativtexte, Linktexte, Überschriften, Fehlermeldungen. Sagen sie, was sie sagen sollen?

Die vollständige Liste mit einer Anleitung zu jedem Kriterium steht in der WCAG-2.2-Checkliste.

Woran Sie ein ehrliches Prüfwerkzeug erkennen

  • Es sagt, welche Kriterien es nicht prüft – und nennt sie.
  • Es verspricht nirgends „BFSG-konform“ oder „100 % barrierefrei“. Das kann keine Automatik feststellen.
  • Es zeigt, wo genau ein Fehler sitzt, und erklärt, wen er trifft – nicht nur eine Regelnummer.
  • Es prüft mehr als die Startseite, auch Formulare, mobile Ansicht und den Cookie-Banner.
  • Es legt offen, wie seine Bewertung zustande kommt.

Wie Barrierefreiheit-Check damit umgeht

Unser Bericht zeigt zu jedem der 55 Kriterien, ob die Automatik Verstöße gefunden hat, ob sie es ohne Befund geprüft hat, ob sie unentschieden ist – oder ob es nur von Hand geprüft werden kann. Was von Hand zu prüfen bleibt, steht als Prüfliste im Bericht, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Eine Konformität versprechen wir nirgends, und wie die Bewertung entsteht, steht offen auf der Seite zur Bewertungsformel.

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